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Politisch motivierte Hexenjagd auf BP-Wahlwerber in den Gerichten von Wien?

Wie Rechtsbeugung auf hohem Niveau im Rechtsstaat durch Beweislastumkehr, korrupte Anwaltskammer und Richter praktiziert wird.



Was bisher geschah:

Wien, Oberösterreich (OTS). Konstantin Haslauer trat 2022 als unabhängiger, souveräner Wahlwerber zur Bundespräsidentschaft an. Nach dem Zusammenbruch seiner Unternehmen 2020 stieg Haslauer als Corona-Maßnahmenkritiker ins politische Geschehen ein. Als souveräner Grund- und Freiheitsrechts-Aktivist und als "Regierungsriegen"-Ankläger machte K. Haslauer medial und öffentlich auf sich aufmerksam. Mit seinen Strafanzeigen gegen 183 Politiker im Dezember 2020 und seinem Aufklärungsbuch „Kurz vor dem Sturz“ hat sich Haslauer mit unzähligen Beweisen gegen die damals verantwortlichen Politiker in Sachen „Corona-Maßnahmen“ nicht nur Freunde gemacht




Nach seinem maßnahmenbedingten Firmenzusammenbruch 2020 tourte Haslauer neben seiner politischen Tätigkeit als Obmann einer neuen Bürgerbewegung auch als Referent und Buchautor quer durch Österreich. Er hielt in ganz Österreich auf Spendenbasis Vorträge und Wissensworkshops ab, in denen er den Bürgern die österreichische Verfassung, das RIS-Rechtsinformationssystem sowie Möglichkeiten einer souveränen, nahezu „parteilosen“ Bürgerpolitik näherbrachte. K. Haslauers Homepage „Die Nebengleis Strategie“ stellt für das österreichische Anwaltsmonopol nun offensichtlich ein Problem dar: Haslauer droht jetzt mit Verdacht auf „Winkelschreiberei“ (siehe RGBl., Nr. 114/1857 vom 08. Juni 1857, Anm.: Das Gesetz stammt aus der Zeit des Reichs-Gesetz-Blattes) eine Klage in der Höhe von EUR 47.500,00. Die Anwaltskammer Wien, der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) und ein Richter am Handelsgericht Wien gehen geballt und mit enormem Druck gegen Haslauer vor.


Ob hier ein Rechtsverstoß im Fall Konstantin Haslauer vorliegt, der sein fundiertes Wissen und sein Rechtsverständnis ausschließlich ehrenamtlich bzw. auf Spendenbasis weitergegeben hat, oder ob es sich um eine „politische Hexenjagd“ handelt, sollte sich am Mittwoch, dem 28.06.2023, zeigen.


Die Urteilsverkündung, sagenhafter Rechtsbruch

Konstantin Haslauer erinnert sich:

Am 28.06.2023 kam es zum „Showdown“ im Landesverwaltungsgericht Wien: ein unbescholtener Bürger wurde für sein ehrenamtliches Wirken vor Gericht gestellt. Da diese Verhandlung öffentlich ausgeschrieben war, sind zu diesem Prozess fast 100 Unterstützer aus der bürgerlichen Community ins Gericht gekommen. Rund 1 Stunde vor der Gerichtsverhandlung wurde aufgrund des hohen Andrangs der Gerichtssaal verlegt - zum Leid vieler, die aus ganz Österreich angereist waren. Es gab keine Verständigung über die Verlegung und man musste sich den Gerichtssaal suchen. Leider durften nur 14 Personen der Verhandlung im Saal beiwohnen. Durch die Pressearbeit und mehrfache Kontaktaufnahme mit dem Gericht wurde vermutlich die Notbremse gezogen: Was kann passieren, wenn viele Menschen diesem widerrechtlichen Schauspiel beiwohnen können?

Nun zum Thema der Verhandlung: Diese begann rund 15 Minuten später, da ich mich durch die vielen Menschen und Presse durchkämpfen musste. Die Anklageschrift wurde in allen Facetten vom Richter Mag. Dr. Lehner verlesen. Hier schien es, dass dieser Richter die nötige Genauigkeit meiner Beweisführung erachtete.


Doch gleich am Anfang der Verhandlung vermisste ich mein Gegenüber, den Kläger Stv. Kammeramtsdirektor Tobias Simek. Den Richter darauf angesprochen, kam die Antwort: „Herr Simek lässt sich entschuldigen.“Somit stellte sich die Frage, wer Herrn Simek vertreten würde und welche Beweise dieser mitbringe. Aussage vom Richter Mag. Dr. Lehner: Es sei nicht nötig, dass eine Vertretung bei der Verhandlung anwesend ist.

Bild: Xing Plattform

Kurz zum Rechtlichen: Wenn ein Beschuldigter zu seiner Verhandlung nicht erscheint, erfolgt eine Verurteilung wegen Nicht-Erscheinens. Was passiert dann mit dem Kläger? Nun, die Verhandlung müsste verschoben werden.

Doch der Richter Mag. Dr. Lehner verwies auf seine Herrschaft im Gerichtssaal, da er meine Frage nicht zuließ. Nach dem Eingangsplädoyer meiner Verteidigerin begann der Richter Mag. Dr. Lehner mit der Befragung meiner Person. Bis hierher konnte man den Eindruck haben, dass alles ordnungsgemäß verlief. Doch nach rund 30 Minuten kam ein Mann in den Gerichtsaal und stellte sich vor - oh, welche Freude - Stv. Kammeramtsdirektor Tobias Simek hatte den Gerichtssaal gefunden???


Der Richter Mag. Dr. Lehner nahm dies zur Kenntnis und fuhr mit seiner Befragung fort. Mehrfach wurde versucht, meine Beweisführung zu umgehen, doch durch meine Gerichtserfahrung konnte ich die Protokollierung wieder richtig stellen.


Widmen wir uns nun Stv. Kammeramtsdirektor Tobias Simek, der keine Akten mitbrachte, zu spät kam und der Sachlage angeblich mächtig war - so seine Ausführungen. In der weiteren Verhandlung hat Stv. Kammeramtsdirektor Tobias Simek nur zwei Fragen gestellt, worauf ich erwiderte, er solle doch die deutsche Sprache verwenden und auf den Punkt kommen - was wolle er denn von mir wissen?






Bild: Anwlatskammer Wien


Diese Taktik vor Gericht ist üblich, um einen lügenden Beklagten in die Widersprüchlichkeit zu führen. Doch bei mir ging das eben nicht, da ich nichts Ungesetzliches gemacht habe - und die Handlungen, die ich gesetzt habe, für Österreich und den Menschen getan habe.


Die Verhandlung nahm ihren Lauf und man machte mir und den Prozess-Zuhörern einen guten Eindruck. Beweise wurden angesprochen, Protokollierung wurde korrekt durchgeführt und somit war mir klar: Ein Freispruch muss das Ergebnis sein!


Mit diesem Gefühl gingen alle Prozess-Zuhörer und ich in eine Pause, in der der Richter das Urteil vorbereitete. Pünktlich nach 20 Minuten kam der Aufruf, dass die Verhandlung nun weitergehe. Mit Hochspannung und voll konzentriert erwarteten wir das Urteil, welches - im guten Gefühl für mich - mit einem Freispruch enden sollte. Doch weit gefehlt: Das, was dann kam, war nicht zu glauben…

Das Urteil Landesverwaltungs- Gericht




Das Protokoll Landesverwaltungs- Gericht

Entgegengesetzt der Protokollierung und der Beweisführung stand nun der Richter Mag. Dr. Lehner auf, setze seine Richterkappe auf, veränderte seine Körpersprache und verlas das Urteil.

Wir alle konnten es gar nicht glauben, in einem Monolog über fast 10 Seiten, in denen der Richter Mag. Dr. Lehner seinen Schuldspruch begründete, kam großes Staunen auf: Wie kann ein Richter innerhalb von 20 Minuten ein 10-seitiges Urteil schreiben?? Das Urteil lautet: EUR 800,- Strafe oder 35 Stunden Ersatzhaft. Nun war allen schnell klar geworden, dass das Urteil bereits feststand und vorgefertigt worden war. Ein Urteil, das mit der Anwaltskammer scheinbar abgesprochen worden war.

Ich kenne unser Rechtssystem sehr gut und weiß auch, dass es nahezu perfekt gegliedert ist, doch diese Erfahrung lehrte mich in der Nachfolge das Fürchten. Wenn auch das Rechtssystem mit der Gewaltenteilung gut durchdacht wurde, doch auf den Anwaltssesseln der Kammer und in der Richterschaft sind Menschen, die sich nicht daran halten. Was passiert hier gerade in Österreich? Eine faschistische Gilde treibt unser Land Stück für Stück in den Kommunismus, wie mir scheint.


Fazit zum Urteil: Gegen das Monopol der Anwaltskammer darf man nicht verstoßen. Auch wenn Bürger anderen Bürgern Unterstützung und Wissen weitergeben, macht man sich strafbar. Durch meine Arbeit auf der Webseite www.nebengleis-strategie.com konnte ich aufzeigen, dass der Rechtsstaat maximal eingeschränkt ist und, wenn man es dramatisch formulieren will, nur dazu dient, den Bürger in der Abhängigkeit des Regimes (= die aktuelle Einheitsregierung) zu halten.


Doch das Urteil beim Landesverwaltungsgericht war nur der erste Streich der Monopolisten!

Der finanzielle, berufliche Ruin droht, verschiedene Institutionen blasen ins Feldhorn zum Angriff!

Eigentlich begann alles schon am 22.05.2022, da flatterte ein netter RSA-Brief ins Haus. Es wurde eine Zivilklage in der Höhe von EUR 47.500,- vom Österreichischen Rechtsanwaltsverein beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der Klagegrund: „Annahme anwaltlicher Dienstleistungen ohne Ausbildung i monopolistischen Bereichen der Anwaltskammer“, das Delikt: „Winkelschreiberei“ ,ein Gesetz aus 1857.


So, wie mein Rechtswissen es verlangte, habe ich als ersten Schritt das „Ansuchen auf Verfahrenshilfe“ gewählt, welche notwendig wäre, da ich mich nicht selber vor Gericht vertreten kann bzw darf. Der Grund dafür liegt an der Klagshöhe: bis EUR 5.000 kann man sich selber verteidigen, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Hierin liegt schon der erste Trick dieser „Gruppierung“ von Richter und der Anwaltskammer.


Nach ca. 14 Tagen bekam ich dann eine Vorladung zum Handelsgericht Wien. Hier habe ich vorweg nachgefragt, warum ich denn den Richter Dr. Werner Nageler-Petritz treffen müsse und was unklar sei. Der Richter ließ mir ausrichten, wenn ich nicht käme, könne das massive Nachteile für mich bedeuten.




Bild: Lindeverlag

Nun kam ich dieser sonderbaren Einladung nach und besuchte den Richter Dr. Werner Nageler-Petritz beim Handelsgericht.


Ich wurde darauf hingewiesen, dass meine Aussagen protokolliert werden und ich dadurch meine Stellungnahme zu meinen Finanzen/Kontoauszug (monatlich 500,- Härtefallfonds, nachf. AMS-Geld) abgeben könne. Ich fragte den Richter Dr. Werner Nageler-Petritz, ob der Kontoauszug nicht aussagekräftig genug sei und es wohl logisch sei, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann. Er verneinte dies allerdings, und ergänzte, dass es den Anschein habe, dass ich etwas verheimliche.

Ich beantwortete die Fragen und der Richter Dr. Werner Nageler-Petritz schrieb sein Protokoll. Nach Beendigung der Befragung habe ich dem Richter Dr. Werner Nageler-Petritz klar gemacht, dass dieser Termin von vorn herein unnötig gewesen wäre, weil ich bereits wusste, wie er handeln würde.


Variante 1: Er lehnt die Verfahrenshilfe ab (die Anwaltskammer müsste schließlich einen Anwalt gegen sich selbst stellen). Variante 2: Er bewilligt einen Anwalt, der mir gestellt wird und ich verliere vor Gericht. KEIN Anwalt darf gegen die Anwaltskammer oder den Österreichischen Rechtsanwaltsverein vorgehen.

Der Richter Dr. Werner Nageler-Petritz hat mich dann aufgefordert, seine Niederschrift zu bestätigen, obwohl er meine Einwände nicht protokollierte. Dies lehnte ich ab und forderte im Nachgang dieses Protokoll schriftlich an. Doch wie zu erwarten war, wurde mein Antrag nicht erfüllt, stattdessen wurde die Verfahrenshilfe abgelehnt.


Also war mir klar, man will mich willkürlich in ein Versäumnisurteil drängen - ohne Anwalt keine Verteidigung. Dies nahm ich zum Anlass, um den Richter Dr. Werner Nageler-Petritz als politisch befangen zu erklären. Da ich weder ein Protokoll bekam, noch die Protokollierung ordnungsgemäß erfolgte und zusätzlich meine Beweise der Unschuld negiert wurden.


Kaum war die Eingabe der Befangenheit gemacht, folgte innerhalb von 3 Wochen eine Ablehnung derselben. Der Richter Dr. Johann Gumpinger erließ einen Beschluss: „Ablehnungsantrag gegen den Richter Dr. Werner Nageler-Petritz“ gilt als abgewiesen. Begründung: Weil ich die Eingabe ohne Anwaltsunterschrift gemacht habe!!


Nun wird es ganz spannend, denn mein Fall wurde danach weiter von einem politisch befangenen Richter namens Dr. Werner Nageler-Petritz vorangetrieben. Die Strategie des Gegners wurde mir nach und nach klar: Die Anwaltskammer macht die Anzeige, um eine Verwaltungsübertretung zu erreichen bzw die Sache bei Gericht anhängig zu machen. Und wie bereits oben beschrieben: Dieses Urteil wurde am 24.07.2023 unter der GZ: VGW-001/022/5661/2023 mit einem Schuldspruch erwirkt.


Der Richter Mag. Dr. Lehner vom Landesverwaltungsgericht leistete hier ganze Arbeit, ein Urteil zu Gunsten des Handelsgerichts und der Anwaltskammer. Warum ich das so erkenne? - Ganz einfach: Warum wurde vom Handelsgericht noch kein Verhandlungstermin festgelegt? Nun, ganz klar, man braucht einen gerichtlichen Schuldspruch, um die Sachlage am Handelsgericht nicht verhandeln zu müssen und sogleich „gute Karten“ zu haben.


Ich habe mit pensionierten Richtern und Anwälten des Widerstands gesprochen, diese verneinen eine Zusammenarbeit von Landesverwaltung und Handelsgericht. Doch meine Strategie, welche ich auch meiner Verteidigerin bei der Verhandlung näher gebracht hatte, wurde auch nicht verfolgt. Schlussendlich hatte ich doch recht.....meine Erkenntnis zu diesen Vorgehen deckt sich zu 100%. Kein Richter oder Anwlat "will" es oder "kann" es glauben???.....nun ich weis das ein Vorsatz dahinter steht.


(Anm.: Die Verteidigerin am Landesverwaltungsgericht wurde mir kurz vor der Verhandlung noch von der Community „beigesteuert“.)


Am Handelsgericht wurde bereits nach meiner Befangenheitserklärung des Richters Dr. Werner Nageler-Petritz ein Beschluss gefasst: Ich sei schuldig - Zitat: „da die Annahme einer geschäftlichen Tätigkeit als richtig einzuordnen ist“.

Des weiteren wurde festgehalten, dass meine Eingaben nicht von einem Anwalt unterzeichnet worden waren und ich somit ein Versäumnis erwirkt habe und dadurch auch keine Verfahrenshilfe bekomme.


Zu beachten sei, dass ein Beschluss kein Urteil ersetzen kann. In der Rechtssprechung klassifiziert man einen Beschluss wie folgt:


Was ist ein Beschluss des Gerichts?

Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen des Gerichts werden vielfach per Beschluss getroffen. Das Gericht trifft mit einem Beschluss keine inhaltlichen Entscheidungen (dies erfolgt im Urteil), sondern es werden hauptsächlich Verfahrensfragen geregelt.


Handelsgericht Wien 30.07.2023 ein strategisches Fehlurteil: Dieses Urteil vom 30.07.2023 schlägt sprichwörtlich "dem Fass den Boden aus“. Ohne Gerichtsverhandlung wurde ich vom Schreibtisch weg von einer neuen Richterin Frau Mag. Petra Peer zu weiteren EUR 3.712 im Namen der Republik Österreich verurteilt.




Bild: Linkedin

Somit wurde Dr. Heinz-Peter Wachter ein gutes Einkommen beschert. Obwohl er keine Beweise auf den Tisch legen kann, auch bei keiner Gerichtsverhandlung diese vorlegen muss, wurde einfach und elegant ein Versäumnisurteil erlassen.


Das Urteil Handelsgericht


Dieses Urteil, welches noch keinen Abschluss finden wird, hebt nicht die Gesamtklage auf. Dieses Versäumnisurteil bezweckt den finanziellen Tod von Konstantin Haslauer. Sollte er sichweiterhin für Bürgerrechte und die Verfassung einsetzen, wird Dr. Heinz-Peter Wachter wieder auf das Spielfeld der Korruption und Rechtsbeugung treten, um sein Einkommen ohne Beweislast aufzubessern.





Bild: http://www.wachter-lawoffice.eu

Abschließend werde ich aufgefordert, das Versäumnisurteil der Richterin Frau Mag. Petra Peer auf meiner Webseite www.nebengleis-strategie.com zu veröffentlichen. Dies werde ich nun auch mit Freuden tun, um aufzuzeigen, welches Unrechtssystem in Österreich nun durchgreift.


Der Tag wird kommen, an dem diese Akteure des Unrechts zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Protokoll wurde aus sämtlichen Audios und Schriftstücken zusammengestellt, darum kann mehr keiner der Involvierten sich auf die Lüge stützen.


Das Rechtssystem und unsere Verfassung sind außergewöhnlich konzipiert, ich halte mich nachweislich an Paragrafen und Rechtsauffassungen. Doch so, wie mit mir in dieser derzeit vorherrschenden kommunistischen Struktur vorgegangen wird, kann man nur immer wieder hervor heben: Rechtsbeugung macht sich nicht bezahlt!

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