Sachverhaltsdarstellung:
Nach wie vor sind es insbesondere die schwindelerregenden Zahlen der positiven PCR-Testergebnisse, die uns in Sachen Corona in Angst und Schrecken versetzen. Doch gerade der PCR-Test sei nicht dazu geeignet, eine Infektion zu diagnostizieren, informierte die WHO im Januar 2021. Somit muss man alle Maßnahmen die natürlich auf die Falschen Infektionszahlen der AGES beruhen einstellen. Jede Woche eines Lockdown kosten der Bevölkerung 1 Milliarde Euro. Ganz davon abzusehen von den Kollateralschäden wie z.B. Arbeitslose, Kurzarbeit, Suizide, Insolvenzen und Vernichtung des gesamten Volksvermögen.
WHO: Positive PCR-Tests müssen vorsichtig interpretiert werden!
Am 20. Januar 2021 aktualisierte die WHO (Weltgesundheitsorganisation) ihre Richtlinien für die Interpretation von PCR-Tests
(1). Die Richtlinien sind für alle Ärzte, Kliniken und medizinisches Fachpersonal gedacht und somit für alle, die PCR-Tests durchführen und auswerten. In den Richtlinien heisst es nun z. B. man solle den Schwellenwert, ab dem ein Testergebnis als positiv gilt, u. U. manuell anpassen. Ergebnisse, die „gerade so“ noch positiv seien, müssten sehr vorsichtig interpretiert werden, so die WHO.
Trotz Aufforderung das AGES Dashboard offline zu nehmen oder die Zahlen abzuändern, reagiert man 1 Wochen lang nicht auf meine Mail. Somit muss man die Täter und Mittäter bei der Wirtschafts- und Korruption Staatsanwaltschaft Wien anzeigen. Aufforderung zu sofortigen Umsetzung die Staatsanwaltschaft /Regierung wegen „Gefahr in Verzug“:
1.) AGES Dashboard offline nehmen oder Abänderung auf den Diagnostischen Standars des Epidemiegesetz (EpiG), Symptomatische Personen gehen zum Arzt, dann erfolgt, Anamnese, Test, Blutbefunde, Röntgen, Differenzial Diagnose, Befund und Therapie. In einem Seuchen Fall, meldepflichtiger Krankheit (somit NICHT CoVid19) an die Gesundheitsbehörden, mit Beschluss zu einer eventuellen Quarantäne.
2.) Reparatur es Epidemiegesetz (EpiG), CoVid19 -SAR CoV2 muss aus den Meldepflichtigen Krankheit entfernt werden.
3.) Aufhebung BGBL 598. Verordnung: 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV, ausgegeben am 22. Dezember 2020 sowie alle nachfolgen Fassungen,
4.) Aufhebung BGBL 544. Verordnung: 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-NotMV ausgegeben am 04. Dezember 2020 sowie alle nachfolgen Fassungen,
5.) Einstellung aller Maßnahmen nach den COVID Maßnahmengesetz, aktuelle Fassung 30.01.2021,
6.) Die Regierung muss die 22 Urteil des Verfassungsgerichtshof sofort umsetzen und dann zurücktreten,
7.) Die Wiedereinsetzung des Schadenersatzpflicht bei Berufsverbot von EPU und Unternehmer wie im Epidemiegesetz (EpiG) vorgesehen war,
8.) Herstellung alle Grund und Freiheitsrechte durch Beendigung des Gesundheitsnotstand,
Hier die Strafanzeige:
https://www.dropbox.com/s/3g0b1l3pg913v3c/Strafanzeige%20AGES%20Allerberger%20und%20Mitt%C3%A4ter%20der%20Regierung.pdf?dl=0 PS: Sollten Sie meine Arbeit unterstützen wollen, dann darf ich mich herzlich bedanken https://info362266.wixsite.com/nebelgleisstrategie/spenden Bild: Oberösterreichische Nachrichten
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