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++++ACHTUNG STAATSANWÄLTE NUN AUF DEN WEG ZUR ANKLAGEBANK - VERTEIDIGUNG DES KINDERWOHL EINGELEITET++++
 

 

 

 

 

 


So wie vermutet wurde alle Strafanzeigen gegen die Schulen und Bildungsdirektionen von den Staatsanwälte abgelehnt. Deshalb werden die agierenden Staatsanwälte angeklagt. ‼‼Betreff: Klagen gegen die unter angeführten Staatsanwälte, wegen Art 51 Abs 3 B-VG und § 302 StGB (6211/AB) StGB Amtsmissbrauch Verfassungsbruch und Verstoss gegen Menschenrechte sowie Kinderrechte, § 295 StGB Unterdrückung von Beweismittel bei Verdacht einer Straftat.‼‼

Begründung: von Amts wegen ein Verfahren gemäß § 138 ABGB zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von der Kinder und den beanzeigten Schulen in Österreich, wie darüber hinaus aller weiteren Schulkinder der nicht beanzeigten und namentlich genannten Schulen und Kinder, die aufgrund von schulinternen Anordnungen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während und außerhalb des Unterrichts, zur Wahrung räumlicher Distanz zu anderen Personen und/oder Zulassung von gesundheitlichen Testverfahren an Schülern auf dem Gelände der Schule ohne vorherige schriftliche ausdrückliche Genehmigung der Sorgeberechtigten besteht, sofort zu unterlassen.

 

Zu überprüfen: Für den Fall, dass eine Entscheidung zur Hauptsache aus formellen Gründen kurzfristig nicht möglich ist, rege ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung, Unterlassung ohne mündliche Verhandlung an, mit der die nachstehend begründete Gefährdungslage für Schutzbefohlene bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch vorläufige Aussetzung der schulinternen Anordnungen zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes, zur Einhaltung von Mindestabständen anderen Personen gegenüber und/oder die Zulassung von gesundheitlichen Testungen vorläufig aufgehoben bzw. untersagt wird.

 

Hier die Klage zum runter laden:
https://www.dropbox.com/s/7i1p49t3q6xq4i4/Klage%20LG%20Wien%20-%20Staatsanw%C3%A4lte.pdf?dl=0


‼‼BITTE AN EUCH, ALLE ELTERN DIE EINE RECHTSSCHUTZ HABEN ODER SICH EINEN ANWALT LEISTEN KÖNNEN - KÖNNEN DIE KLAGE SELBSTÄNDIG EINBRINGEN‼‼

‼‼ANWALTSKOSTEN SIND MAX 200 EUR SOMIT KÖNNEN WIR IM KOLLEKTIV DIE RECHTE DER KINDER EINFORDERN‼‼

PS: Sollten Sie meine Arbeit unterstützen wollen, dann darf ich mich herzlich bedanken https://info362266.wixsite.com/nebelgleisstrategie/spenden

 

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